Ausbildung

Pflegefachfrau/Pflegefachmann

 

Die Ausbildungen fangen am 01.04.2023 und 01.10.2023 an. Bewerben Sie sich noch heute oder nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf:

Herr Eggstein

Tel: 0173 53 45 118

E-Mail: Meine.zukunft@remove-this.es-sozial.de

 

Sie machen bald Ihren Schulabschluss und interessieren sich für verantwortungsvolle Aufgaben in der Pflege? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an:

 oder per Post an:

E+S Sozialkonzepte gGmbH

Herrn Eggstein

Dr.-Pieke-Str. 7

33428 Harsewinkel

 

Sie möchten wissen, was ein Altenpfleger (m/w/d) eigentlich macht? Dieses Video vermittelt Ihnen erste Eindrücke. Darüber hinaus beraten wir Sie gern persönlich.

 

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBRefG), das im Juli 2017 verkündet wurde, wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt.

Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden im Pflegeberufegesetz (PflBG) zusammengeführt. Dieses ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen.

Die Ausbildungsdauer beträgt generell in Vollzeit drei Jahre (2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht / 2.500 Stunden praktische Ausbildung). Die Ausbildung findet an den Pflegeschulen und in Krankenhäusern, Einrichtungen der stationären Altenhilfe sowie der ambulanten Versorgung statt. Hierzu werden Ausbildungsverträge geschlossen. Die Auszubildenden erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung. Nach zwei Dritteln der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eingeführt. Die am Abschluss der Ausbildung stehende staatliche Prüfung besteht aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil.

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