Kosten & Anträge
Verständlich erklärt, persönlich begleitet
Fragen zu Pflegegraden, Kosten und Anträgen können verunsichern. Wir nehmen uns Zeit, Ihnen alles in Ruhe zu erklären.
Woraus setzen sich die Kosten zusammen?
Pflegekosten
Abhängig vom festgestellten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Pflegekosten.
Unterkunft & Verpflegung
Kosten für Zimmer, Mahlzeiten und hauswirtschaftliche Versorgung sind grundsätzlich privat zu tragen.
Investitionskosten
Ein Anteil für Instandhaltung und Ausstattung des Hauses, der gesetzlich geregelt ist.
Die genaue Höhe der Kosten hängt vom individuellen Pflegegrad und weiteren persönlichen Faktoren ab. Gerne erstellen wir Ihnen im Beratungsgespräch eine auf Sie zugeschnittene Kostenübersicht.
Rechenbeispiel: Kurzzeitpflege für 24 Tage
So könnte sich Ihr Eigenanteil bei einem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege zusammensetzen.
| Bezeichnung | Täglicher Betrag | Gesamtbetrag für 24 Tage |
|---|---|---|
| Pflegebedingte Kosten | 143,29 € | 3.438,96 € |
| + Ausbildungszuschlag | 5,68 € | 136,32 € |
| + Unterkunft & Verpflegung | 43,52 € | 1.044,48 € |
| + Investitionskosten | 19,81 € | 475,44 € |
| Heimkosten gesamt | 5.095,20 € | |
| abzüglich | ||
| Pflegekassenanteil(Höchstbetrag nach 24 Tagen ausgeschöpft.) | – 3.539,00 € | |
| Pflegewohngeld(vorausgesetzt Sie sind in NRW wohnhaft) | – 475,44 € | |
| Eigenanteil für 24 Tage KZPF | 1.080,76 € | |
Kostenregelung
Ein individueller einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) bestimmt die zu tragenden Kosten des Pflegebedürftigen bei stationärer Pflege. Wie der Name schon sagt, hat jede Einrichtung einen individuellen eigenen EEE.
In einer Einrichtung ist der EEE für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich, somit ist der monatlich zu zahlende Eigenanteil eines Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 genauso groß wie bei einem Bewohner mit einem Pflegegrad 5.
Sofern die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen und die einkommensrechtlichen Voraussetzungen des Hilfesuchenden im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes erfüllt sind, können die Kosten auch vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
Die Leistungsdauer des Sozialhilfeträgers ist zunächst nicht begrenzt, sondern richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Hilfesuchenden.
So läuft der Antrag ab
- 1
Pflegegrad beantragen
Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Kranken- bzw. Pflegeversicherung genügt als erster Schritt.
- 2
Begutachtung
Der Medizinische Dienst (MD) oder ein von der Pflegekasse beauftragter Gutachter prüft den Pflegebedarf.
- 3
Bescheid abwarten
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad.
- 4
Aufnahmegespräch bei uns
Wir klären gemeinsam mit Ihnen alle offenen Fragen und bereiten den Einzug vor.
Häufige Fragen
Wir unterstützen Sie beim Antrag
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – wir klären gemeinsam alle offenen Fragen.
