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Seniorenhaus Dr. Pieke – E+S Sozialkonzepte

Kosten & Anträge

Verständlich erklärt, persönlich begleitet

Fragen zu Pflegegraden, Kosten und Anträgen können verunsichern. Wir nehmen uns Zeit, Ihnen alles in Ruhe zu erklären.

Woraus setzen sich die Kosten zusammen?

Pflegekosten

Abhängig vom festgestellten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Pflegekosten.

Unterkunft & Verpflegung

Kosten für Zimmer, Mahlzeiten und hauswirtschaftliche Versorgung sind grundsätzlich privat zu tragen.

Investitionskosten

Ein Anteil für Instandhaltung und Ausstattung des Hauses, der gesetzlich geregelt ist.

Die genaue Höhe der Kosten hängt vom individuellen Pflegegrad und weiteren persönlichen Faktoren ab. Gerne erstellen wir Ihnen im Beratungsgespräch eine auf Sie zugeschnittene Kostenübersicht.

Rechenbeispiel: Kurzzeitpflege für 24 Tage

So könnte sich Ihr Eigenanteil bei einem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege zusammensetzen.

BezeichnungTäglicher BetragGesamtbetrag für 24 Tage
Pflegebedingte Kosten143,29 €3.438,96 €
+ Ausbildungszuschlag5,68 €136,32 €
+ Unterkunft & Verpflegung43,52 €1.044,48 €
+ Investitionskosten19,81 €475,44 €
Heimkosten gesamt5.095,20 €
abzüglich
Pflegekassenanteil(Höchstbetrag nach 24 Tagen ausgeschöpft.)3.539,00 €
Pflegewohngeld(vorausgesetzt Sie sind in NRW wohnhaft)475,44 €
Eigenanteil für 24 Tage KZPF1.080,76 €

Für die stationäre Langzeitpflege haben wir die Kosten für Sie detailliert aufgestellt:

Heimentgelte Übersicht 2026

Detaillierte Kostenaufstellung für die Langzeitpflege

pdf · 240 KB

Kostenregelung

Ein individueller einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) bestimmt die zu tragenden Kosten des Pflegebedürftigen bei stationärer Pflege. Wie der Name schon sagt, hat jede Einrichtung einen individuellen eigenen EEE.

In einer Einrichtung ist der EEE für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich, somit ist der monatlich zu zahlende Eigenanteil eines Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 genauso groß wie bei einem Bewohner mit einem Pflegegrad 5.

Sofern die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen und die einkommensrechtlichen Voraussetzungen des Hilfesuchenden im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes erfüllt sind, können die Kosten auch vom Sozialhilfeträger übernommen werden.

Die Leistungsdauer des Sozialhilfeträgers ist zunächst nicht begrenzt, sondern richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Hilfesuchenden.

So läuft der Antrag ab

  1. 1

    Pflegegrad beantragen

    Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Kranken- bzw. Pflegeversicherung genügt als erster Schritt.

  2. 2

    Begutachtung

    Der Medizinische Dienst (MD) oder ein von der Pflegekasse beauftragter Gutachter prüft den Pflegebedarf.

  3. 3

    Bescheid abwarten

    Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad.

  4. 4

    Aufnahmegespräch bei uns

    Wir klären gemeinsam mit Ihnen alle offenen Fragen und bereiten den Einzug vor.

Häufige Fragen

Auch ohne festgestellten Pflegegrad können Sie bei uns einziehen. Dafür müssten Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Wir unterstützen Sie beim Antrag

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – wir klären gemeinsam alle offenen Fragen.

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