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Anträge und Kosten
Pflegesätze
stationäre Pflege
monatliche Eigenanteil ~ 2.580,24 € für den Pflegegrad 2 bis 5
Kurzzeitpflege 15 Tage
Tage € / Tag Gesamt
Pflegegrad 2 bis 5 15,00 113,91 1.708,65
Unterkunft/Verpflegung 15,00 33,10 496,50
Investitionskosten EZ 15,00 19,81 297,15
abzüglich
Pflegekassenanteil 1.708,65
Pflegewohngeld (NRW) 297,15
Eigenanteil 496,50
Erstattung durch die Pflegekasse über den vorhandenen Entlastungsbetrag zusätzlich möglich.
Kurzzeitpflege 30 Tage
Tage € / Tag Gesamt
Pflegegrad 2 bis 5 30,00 113,91 3.417,30
Unterkunft/Verpflegung 30,00 33,10 993,00
Investitionskosten EZ 30,00 19,81 594,30
abzüglich
Pflegekassenanteil 1.854,00
Pflegewohngeld (NRW) 594,30
Eigenanteil 2.556,30
Bei Anspruch auf Verhinderungspflege wird ein Betrag von 1.685,00 € noch im Abzug gebracht.
Ihre Kasse informiert Sie über die Höhe des vorhandenen Entlastungsbetrages und ob ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht.
Kostenregelung
Ein individueller einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) bestimmt die zu tragenden Kosten des Pflegebedürftigen bei stationärer Pflege. Wie der Name schon sagt, hat jede Einrichtung einen individuellen eigenen EEE.
In einer Einrichtung ist der EEE für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich, somit ist der monatlich zu zahlende Eigenanteil eines Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 genau so groß wie bei einem Bewohner mit einem Pflegegrad 5.
Sofern die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen und die einkommensrechtlichen Voraussetzungen des Hilfesuchenden im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes erfüllt sind, können die Kosten auch vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
Die Leistungsdauer des Sozialhilfeträgers ist zunächst nicht begrenzt, sondern richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Hilfesuchenden.
Pflegewohngeld
Hier finden Sie ein Berechnungsbeispiel und Voraussetzungen für das Pflegewohngeld bei stationärer Pflege.
Anträge finden Sie unter Download. Vereinbaren Sie mit uns einen persönlichen Termin und lassen Sie sich beraten.
Zusammengefasst:
Sie haben Anspruch auf Pflegewohngeld, wenn:
- Sie Ihren Wohnsitz in NRW haben.
- Sie ein gesamtes Vermögen von weniger als 10.000 € haben.
- mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.