Unsere Leistungen

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bietet ein Hilfsangebot von bis zu 56 Tagen im Jahr, kombiniert mit der Verhinderungspflege, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann (§ 42 Abs. 1 SGB XI).

Häufig wird die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen:

  • nach einem Krankenhausaufenthalt
  • nach einem Unfall oder wegen einer Erkrankung
  • wegen Überlastung, Urlaub, Krankheit, Reha-Maßnahmen der Angehörigen
  • wegen unerwarteter Pflegebedürftigkeit
  • als Möglichkeit zum Kennenlernen einer Pflegeeinrichtung

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr.

Verhinderungspflege

Bei der Verhinderungspflege gelten andere Anspruchsvoraussetzungen als bei der Kurzzeitpflege, jedoch ähnliche Leistungen der Pflegekassen.
Ein Pflegebedürftiger kann Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn er mindestens Pflegegrad 2 hat sowie sechs Monate in seiner Wohnung versorgt und betreut wurde.

In allen Fällen ist die Pflegekasse zu kontaktieren.

In vielen Fällen wird der zu zahlende Eigenanteil in voller Höhe für den Pflegebedürftigen, für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege über den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse, getragen.

In keinem der Fälle übernimmt die Pflegekasse während der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einer Einrichtung die Kosten für die Pflege bei einem Abwesenheitszeitraum, z. B. mehrere Tage im Krankenhaus.

Stationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege erfolgt auf Dauer in einem Pflegeheim, wenn der körperliche oder geistige Zustand des Betroffenen ein Verbleiben im häuslichen Umfeld nicht mehr zulässt, z. B. im Fall von Schwerstpflegebedürftigkeit. Vollstationär bedeutet, dass die Pflege „rund um die Uhr" geleistet wird.

Darüber hinaus entscheiden sich einige Bewohner auch bewusst für die stationäre Pflege, obwohl eine Pflege im häuslichen Umfeld noch möglich wäre. Sie schätzen hier das gute Gefühl, rundum versorgt zu sein - nie allein, sondern stets unter Gleichgesinnten - und jeden Tag an einem umfangreichen Betreuungsprogramm teilnehmen zu können.

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